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   OVG Niedersachsen, 12.04.2016 - 5 ME 14/16   

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OVG Niedersachsen, 12.04.2016 - 5 ME 14/16 (https://dejure.org/2016,6795)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.04.2016 - 5 ME 14/16 (https://dejure.org/2016,6795)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. April 2016 - 5 ME 14/16 (https://dejure.org/2016,6795)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2016 - 5 ME 14/16
    Dabei entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats, dass dienstliche Beurteilungen nur eingeschränkt überprüfbar sind mit der Folge, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf beschränken muss, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.6.1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, juris Rn 18; Beschluss vom 18.6.2009 - BVerwG 2 B 64.08 -, juris Rn 6; Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn 9; Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn 26).

    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.12.2003 - BVerwG 2 A 2.03 -, juris Rn 11; Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn 11; Nds. OVG, Beschluss vom 19.10.2009 - 5 ME 175/09 -, juris Rn 8).

    Das Bundesverwaltungsgericht hält an diesen Grundsätzen - mit der Maßgabe einer Modifikation betreffend das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung - ausdrücklich fest (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn 15).

    Macht der Dienstherr seine Werturteile plausibel und nachvollziehbar, wird dadurch dem Anspruch des Beamten auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) in einem ausreichenden und zugleich praktikablen, d. h. eine Überforderung des Dienstherrn vermeidenden, Umfang genügt (BVerwG, Urteil vom 26.6.1980, a. a. O., Rn 25; Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn 20).

    Hat der Dienstherr auch im Verwaltungsverfahren allgemein gehaltene Werturteile nicht oder nicht ausreichend erläutert, kann er diese Plausibilisierung noch im Verwaltungsstreitverfahren nachholen (BVerwG, Urteil vom 26.6.1980, a. a. O., Rn 26; Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn 21).

    Danach bedarf das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung im Unterschied zu den Einzelbewertungen in der Regel einer gesonderten Begründung, um erkennbar zu machen, wie es aus den Einzelbegründungen hergeleitet wird (BVerwG, Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn 30).

    Diese Gewichtung bedarf schon deshalb einer Begründung, weil nur so die Einhaltung gleicher Maßstäbe gewährleistet ist und das Gesamturteil nachvollzogen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden kann (BVerwG, Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn 32).

    Vielmehr ist umgekehrt die rein rechnerische Ermittlung des Gesamturteils ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage sogar unzulässig (BVerwG, Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn 33).

    Denn hier muss erläutert werden, wie sich die unterschiedlichen Bewertungsskalen zueinander verhalten und wie das Gesamturteil aus den Einzelbewertungen gebildet wurde (BVerwG, Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn 36).

    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil jedoch nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (BVerwG, Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn 37).

    Dies ist der Fall, wenn eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (BVerwG, Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn 37).

    Es kann indes letztlich dahinstehen, ob ein Ausnahmefall im Sinne der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.9.2015, a. a. O.) vorliegt, in dem eine gesonderte Begründung der Beurteilung des Beigeladenen und des Antragstellers entbehrlich ist.

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2016 - 5 ME 14/16
    Dabei entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats, dass dienstliche Beurteilungen nur eingeschränkt überprüfbar sind mit der Folge, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf beschränken muss, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.6.1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, juris Rn 18; Beschluss vom 18.6.2009 - BVerwG 2 B 64.08 -, juris Rn 6; Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn 9; Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn 26).

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung des Beamten durch seinen Dienstvorgesetzten in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (BVerwG, Urteil vom 26.6.1980, a. a. O., Rn 18).

    Danach verlangt der Grundsatz, dass das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung nach außen erkennbar aus der Bewertung und Gewichtung der einzelnen Leistungs- und Befähigungsmerkmale zu entwickeln und hinreichend plausibel zu machen ist, nicht, dass die tatsächlichen Grundlagen, auf denen Werturteile beruhen, notwendigerweise in die dienstliche Beurteilung selbst aufzunehmen sind (BVerwG, Urteil vom 26.6.1980, a. a. O., Rn 20).

    Schließlich kann er die aufgezeigten verschiedenen Möglichkeiten, über Eignung und Leistung des Beamten ein aussagekräftiges, auch für Dritte verständliches Urteil abzugeben, in abgestufter Form nebeneinander verwenden bzw. miteinander verbinden (BVerwG, Urteil vom 26.6.1980, a. a. O., Rn 20).

    Macht der Dienstherr seine Werturteile plausibel und nachvollziehbar, wird dadurch dem Anspruch des Beamten auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) in einem ausreichenden und zugleich praktikablen, d. h. eine Überforderung des Dienstherrn vermeidenden, Umfang genügt (BVerwG, Urteil vom 26.6.1980, a. a. O., Rn 25; Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn 20).

    Hat der Dienstherr auch im Verwaltungsverfahren allgemein gehaltene Werturteile nicht oder nicht ausreichend erläutert, kann er diese Plausibilisierung noch im Verwaltungsstreitverfahren nachholen (BVerwG, Urteil vom 26.6.1980, a. a. O., Rn 26; Urteil vom 17.9.2015, a. a. O., Rn 21).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2016 - 5 ME 14/16
    Erweist sich anhand dieses Maßstabs die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn 32; Nds. OVG, Beschluss vom 8.9.2011 - 5 ME 234/11 -, juris Rn 27), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

    Dabei darf das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach Prüfungsmaßstab, -umfang und -tiefe nicht hinter einem Hauptsacheverfahren zurückbleiben (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn 32).

    Dementsprechend darf die Bewerbung des Konkurrenten nur aus Gründen zurückgewiesen werden, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn 21; Urteil vom 29.11.2012 - BVerwG 2 C 6.11 -, juris Rn 10).

  • BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08

    Dienstliche Beurteilung; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens; unmittelbare

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2016 - 5 ME 14/16
    Dabei entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats, dass dienstliche Beurteilungen nur eingeschränkt überprüfbar sind mit der Folge, dass sich die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle darauf beschränken muss, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26.6.1980 - BVerwG 2 C 8.78 -, juris Rn 18; Beschluss vom 18.6.2009 - BVerwG 2 B 64.08 -, juris Rn 6; Urteil vom 17.9.2015 - BVerwG 2 C 27.14 -, juris Rn 9; Nds. OVG, Beschluss vom 28.11.2012 - 5 ME 240/12 -, juris Rn 26).

    Wenn der Dienstherr Richtlinien für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, sind die Beurteiler aufgrund des Gleichheitssatzes hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der anzuwendenden Maßstäbe an diese Richtlinien gebunden (BVerwG, Beschluss vom 18.6.2009, a. a. O., Rn 6).

  • OVG Niedersachsen, 09.05.2012 - 5 LA 100/11

    Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung eines niedersächsischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2016 - 5 ME 14/16
    bewertet worden sind (Nds. OVG, Beschluss vom 9.5.2012 - 5 LA 100/11 -, juris Rn 6 bis 10), bzw. wenn - unter Berücksichtigung der Bewertungen von elf Leistungsmerkmalen, also der acht üblicherweise zu bewertenden Leistungsmerkmale zuzüglich der drei Leistungsmerkmale aus dem Bereich "Führungsverhalten".
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2016 - 5 ME 14/16
    Der Dienstherr darf das Amt nur demjenigen Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs als den am besten geeigneten ausgewählt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn 19).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2016 - 5 ME 14/16
    Dementsprechend darf die Bewerbung des Konkurrenten nur aus Gründen zurückgewiesen werden, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn 21; Urteil vom 29.11.2012 - BVerwG 2 C 6.11 -, juris Rn 10).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2016 - 5 ME 14/16
    Erweist sich anhand dieses Maßstabs die Auswahlentscheidung als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn 32; Nds. OVG, Beschluss vom 8.9.2011 - 5 ME 234/11 -, juris Rn 27), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2016 - 5 ME 14/16
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien (Verwaltungsvorschriften) verstoßen hat (BVerwG, Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, juris Rn 11; Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris Rn 20; Beschluss vom 6.10.2011 - 5 ME 296/11 -, juris Rn 3).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.2016 - 5 ME 14/16
    Richtig ist, dass das Gericht im Streit über die Auswahl für ein Beförderungsamt bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes auch die der Auswahl zugrunde liegenden dienstlichen Beurteilungen auf ihre Fehlerhaftigkeit zu überprüfen hat, wenn sie Einfluss auf den Ausgang des Hauptsacheverfahrens haben können (BVerwG, Beschluss vom 20.1.2004 - BVerwG 2 VR 3.03 -, juris Rn 10 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 27.8.2014 - 5 ME 110/14 -).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10

    Anforderungen an die Beurteilung sich aus einem niedrigeren Statusamt Bewerbenden

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11

    Notwendigkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren um eine

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2009 - 5 ME 175/09

    Rechtmäßigkeit einer Maßstabsverkürzung in der dienstlichen Beurteilungspraxis

  • BVerwG, 17.12.2003 - 2 A 2.03

    Dienstliche Beurteilung eines Soldaten; Beurteilung der Förderungswürdigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11

    Anforderungen an die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer zur Änderung

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 5 LA 102/04

    Streit über die Angemessenheit einer dienstlichen Beurteilung; Kriterien für die

  • OVG Niedersachsen, 28.11.2012 - 5 ME 240/12

    Erstellen von Anlassbeurteilungen nach dem gleichen Vergleichsmaßstab wie

  • BVerwG, 27.10.2016 - 2 B 45.16

    Nachholen der Begründung des Gesamturteils im verwaltungsgerichtlichen Verfahren;

    Im Hinblick auf die jüngere obergerichtliche Rechtsprechung, die teils eine Nachholung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren für zulässig gehalten hat (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. April 2016 - 5 ME 14/16 - juris Rn. 39 oder OVG Bautzen, Urteil vom 26. April 2016 - 2 A 36/15 - juris Rn. 34, a.A. aber das angefochtene Berufungsurteil des VGH München vom 10. Mai 2016 - 6 BV 14.1885 - juris Rn. 22), bedarf es deshalb einer Klärung in einem Revisionsverfahren (vgl. § 127 Nr. 1 BRRG).
  • OVG Niedersachsen, 16.09.2019 - 5 ME 126/19

    Ausschärfende Betrachtung; Beförderung; Begründung des Gesamturteils;

    Den Beigeladenen zu 2. und 3. ist trotz des Umstandes, dass sie im Rahmen der Bewertung der Einzelmerkmale dreimal die Wertungsstufe "B" und fünfmal die Wertungsstufe "C" erhalten haben, nur das Gesamturteil "C - mittlerer Bereich" zuerkannt worden, ohne dass diese deutliche Diskrepanz zwischen Einzelmerkmal- und Gesamtbewertung im Einzelnen erläutert worden wäre (vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 9.5.2012 - 5 LA 100/11 -, juris Rn. 15 ff.; Beschluss vom 12.4.2016 - 5 ME 14/16 -, juris Rn. 26 ff.).
  • VG Schleswig, 30.01.2024 - 12 B 61/23
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung des Beamten durch seinen Dienstvorgesetzten in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.04.2016 - 5 ME 14/16 -, Juris Rn. 20).
  • VG Schleswig, 08.01.2019 - 12 B 70/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Stellenbesetzung

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung des Beamten durch seinen Dienstvorgesetzten in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (BVerwG, Urteil vom 26. Juli 1980 - 2 C 8.78 -, juris, Rn. 18; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. April 2016 - 5 ME 14/16 -, juris, Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 26.04.2016 - 2 A 36/15

    Beurteilung; Selbstbeurteilung; Begründung des Gesamturteils; Nachholung

    Da die Begründung des Gesamturteils auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nachgeholt werden kann (NdsOVG, Beschl. v. 12. April 2016 - 5 ME 14/16 -, juris Rn. 39), besteht zum Entscheidungszeitpunkt kein Begründungsdefizit mehr.
  • VG Schleswig, 24.03.2023 - 12 B 59/22
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung des Beamten durch seinen Dienstvorgesetzten in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (BVerwG, Urteil vom 26.07.1980 - 2 C 8.78 -, juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.04.2016 - 5 ME 14/16 -, juris Rn. 20).
  • VG Saarlouis, 13.09.2016 - 2 K 293/15

    Dienstliche Regelbeurteilung-Finanzverwaltung

    auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.04.2016 - 5 ME 14/16 - Sächsisches OVG, Urteil vom 26.04.2016 - 2 A 36/15 - jeweils juris.
  • VG Schleswig, 02.12.2019 - 12 B 57/19

    Ordnungsgemäße Durchführung eines Stellenbesetzungsverfahrens

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung des Beamten durch seinen Dienstvorgesetzten in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (BVerwG, Urteil vom 26.07.1980 - 2 C 8.78 - Juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.04.2016 - 5 ME 14/16 - Juris Rn. 20).
  • VG Schleswig, 19.10.2020 - 12 B 55/20

    Stellenbesetzung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung des Beamten durch seinen Dienstvorgesetzten in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (BVerwG, Urteil vom 26.07.1980 - 2 C 8.78 - juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.04.2016 - 5 ME 14/16 - juris Rn. 20).
  • VG Schleswig, 16.04.2019 - 12 B 77/18

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen fehlerhafter

    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung kann dagegen nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche und persönliche Beurteilung des Beamten durch seinen Dienstvorgesetzten in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (BVerwG, Urteil vom 26.07.1980 - 2 C 8.78 - Juris Rn. 18; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.04.2016 - 5 ME 14/16 - Juris Rn. 20).
  • VG Schleswig, 03.11.2022 - 12 B 44/22

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren im Rahmen einer Abordnung

  • VG Schleswig, 29.09.2022 - 12 B 34/22
  • VG Schleswig, 23.04.2019 - 12 B 84/18

    Recht der Bundesbeamten auf vorläufigen Rechtsschutz bei Verletzung des

  • VG Potsdam, 15.09.2016 - 2 K 590/16

    Erteilung einer Beurteilung

  • VG Schleswig, 26.04.2023 - 12 B 62/22
  • VG Schleswig, 12.07.2023 - 12 B 22/23
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